Das Bußgeldverfahren von Anzeige - Vollstreckungsverjährung

Diskutiere Das Bußgeldverfahren von Anzeige - Vollstreckungsverjährung im Bußgeld, Verwarngeld / Punkte in Flensburg Forum im Bereich Führerschein und Verkehrsrecht; An @lehovo unter Hinweis auf @Schlaraffe Ihre Mitteilung ist ein wenig Polemik. Ich kann verbindlich sagen, dass nicht die geringst Aufregung vorliegt. Ich habe lediglich ...

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  1. #21
    badensi

    Daumen hoch AW: Das Bußgeldverfahren von Anzeige - Vollstreckungsverjährung

    An @lehovo unter Hinweis auf @Schlaraffe
    Ihre Mitteilung ist ein wenig Polemik. Ich kann verbindlich sagen, dass nicht die geringst Aufregung vorliegt. Ich habe lediglich meinen dritten Titel als Diplom-Choleriker zur Geltung gebracht. Aber Spaß beiseite: Schlaffe hat völlig zu Recht auf die Verhaltsform der "Oberlehrer" hingewiesen. Die Oberlehrer im Straßenverkehr sind die, um als Vielfahrer nur einige Beispiele aufzuführen, die stundenlang auf Parkplätzen rückwärt einparken, die auf Autobahnen vor lauter Angst stundenlang neben LKW herfahren, statt zügig zu überholen, die als Langsamfahrer - möglichst mit Mantel und Hut - stundenlang die Überhospur blockieren, die "kilometerweit" vor einer Ampel die Fahrt verlangsamen oder darauf zuschleichen und den zügigen Verkehr behindern, die auf Autobahnen hinter LKW herschleichen und die ausgerechnet dann zum Überholen ausscheren, wenn sich ein schnell fahrendes Fahrzeuge nähert und diesen zum starken Abbremsen nötigt. Dies sind nur wenige Beispiele von den "Oberlehrern des Straßenverkehs". Denn dieses Verhalten stellt unstreitig einen zum Teil gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar. Wenn Sie, lieber @lehovo, mindestens 80000 km Minimum im Jahr - unfallfrei - und auf BAB selbstverständlich, so wie sich die tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten ergeben,permanent jenseits der 200 km/h-Grenze fahren, dann lieber @lehovo, dürfen Sie gegen unsereins die Stimme erheben. Im übrigen fährt man zum Beispiel in Essen oder Köln (und auch München) anders Auto als in Lübeck oder in der Ostzone.
    Zu den "Oberlehrern" darf ich Sokrates zitieren: Nur der ist weise, der weiß, dass er es nicht ist. Den Umkehrschluß überlasse ich den Oberlehrern, wenn ihnen der Schuh passt.

    Abschließend stelle ich nochmals sachlich fest, dass bisher niemand kritische oder sachliche Fragen zum tatsächlich Inhalt dieses Buches vorgetragen hat. Und nur darum geht es. Ich brauche es nicht, da ich es kenne.

    Ich freue mich schon darauf, dass ich alsbald den einen oder anderen "Oberlehrer" - wenn auch unbekannt - auf einer BAB wieder treffe.

    •    

      MisterAd


        
       

  2. #22
    lehevo

    AW: Das Bußgeldverfahren von Anzeige - Vollstreckungsverjährung

    Oha, da ist aber jemand von sich eingenommen. Hört sich ja so an, als willst du mich belehren.
    Ich fahre in der Tat keine 80000 km permanent mit über 200 km/h im Jahr, ich bezweifle auch sehr stark, dass du das machst.
    Und dass man in Essen, Köln, München oder den neuen Bundesländern anders fährt als in Lübeck, ist mir bisher entgangen. In München und Köln konnte ich keinen großen Unterschied erkennen. Im Osten bin ich regelmäßig nur in Wismar, da fahren die auch schon ganz normal. Essen kenn ich nicht, muss man wohl auch nicht kennen.

  3. #23
    Jens

    AW: Das Bußgeldverfahren von Anzeige - Vollstreckungsverjährung

    Zitat Zitat von schlaraffe Beitrag anzeigen
    So schlecht kann das Werk wohl doch nicht sein, denn es verkauft sich sehr gut und ich habe auch schon ein paar Anfragen von Verlagen bezüglich der Nachdrucklizens erhalten.
    Die Bildzeitung wird täglich millionenfach gekauft, ein Qualitätsbeweis ist das nicht.

    Zitat Zitat von schlaraffe Beitrag anzeigen
    Da ich davon ausgehen muss, dass die nicht lesenden Kritiker offensichtlich aus den Bereichen Ordnungsamt und Polizei stammen,
    Falsch geraten

    Zitat Zitat von schlaraffe Beitrag anzeigen
    sei mir der Hinweis erlaubt, dass Ihr nicht nur von unseren Steuergelden alimentiert werdet,
    @schlaraffe: Wie wäre es, wenn du vor dem Schreiben versuchst dein Gehirn einzuschalten? Dann würde dir vielleicht selber auffallen, welchen geistigen Dünnschiss du da abgelassen hast

  4. #24
    schlaraffe

    AW: Das Bußgeldverfahren von Anzeige - Vollstreckungsverjährung

    Ein Schwachkopf kommt selten allein.

  5. #25
    Majora

    AW: Das Bußgeldverfahren von Anzeige - Vollstreckungsverjährung

    Bevor das hier in weiteren Beleidigungen etc. ausartet schliesse ich den Thread.

    --> Geschlossen

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