Das BVG in Leipzig hat entschieden, dass die Möglichkeit eines Führerscheininhabers, seinen Punktestand im Verkehrszentralregister durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar zu verringern, davon abhängt, wie viele Verkehrsverstöße er zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung begangen hat.

Siehe: BVerwG: Bewertung von Punkten im Verkehrszentralregister richtet sich nach Tattag