Behördenwillkür?
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Irgendwie brauche ich Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt.
Vorab muss ich gestehen,das ich mir darüber im klaren bin , das es mein Selbstverschulden war ...
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Behördenwillkür?
Hallo
Irgendwie brauche ich Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt.
Vorab muss ich gestehen,das ich mir darüber im klaren bin , das es mein Selbstverschulden war (bzw. ist)
Nachdem das Ordnungsamt feststellen musste,das mein von mir geparkter Wagen seid 03/09 AU und 04/09 HU abgelaufen ist,bekam ich entsprechende Busgeldbescheide mit dem Hinweis - ich zitiere:
Sehr geehrter Her XXX
An dem Fahrzeug mit dem amtl. Kennz. xx-xxxxx wurde durch die Verkehrsüberwachung.....................folgende Mängel festgestellt:
Hu - überschreitung
AU - überschreitung
Die oben genannten Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Um weitere Maßnahmen...... Mitteilung über die Mängelbeseitigung ihrer zuständigen Zulassungsbehörde innerhalb von 7 Tagen mitzuteilen.
Demzufolge bin ich umgehend zum ansässigen TÜV-Rheinland gefahren und habe mein Fahrzeug überprüfen lassen.
Mit dem Ergebniss,das AU bestanden wurde und HU eine Mängelliste angefertigt wurde (Plakette HU nicht erteilt)
Laut TÜV habe ich nunmehr 4 Wochen Zeit,das Fahrzeug nach erfolgter Mängelbeseitignung wieder vorzuführen.
Die teilte ich meiner Zulassungsstelle auch mit (Telefonisch)
Nun sagte mir mein gegenüber,das die Zeitspanne des TÜV unerheblich sei. Ich MÜSSE innerhalb von 7 Tagen die Plakette erhalten,sonst würde es recht Teuer werden.
Meinem verständniss nach,habe ich doch mit der TÜV-prüfung die verlangten Mängel erfüllt - oder nicht?
Ich habe doch lediglich versäumt das Fahrzeug vorzuführen.
Und da der TÜV mir den Wagen nicht Stillgelegt hat,sagt doch aus,das er Verkehrstüchtig ist.
Was wäre denn gewesen,wenn er völlig durchgefallen wäre??
Hätt ich mir dann erst noch einen Neuen Wagen zulegen müssen,um diese Mängel zu beseitigen?
Ich bin mir dessen Bewusst,die Mängel recht schnell zu beseitigen.Aber ein gewisses Zeitfenster brauche ich nunmal dafür.
Ersatzteil besorgung UND finanzierung der Reparatur ist nicht mal eben so gemacht.
Jertzt bin ich gespannt darauf,wie Eure Meinung dazu ist.
Gruß Zeus
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AW: Behördenwillkür?
Hi,
ich weiß zwar nicht, ob die Zulassungsbehörde recht hat, vermute es aber mal.
Du musst es so sehen: wenn du eine Mängelkarte, z.Bsp. wegen defektem Blinker bekommst, musst du den Mangel innerhalb von 7 Tagen beseitigen.
Beim abgelaufenen TÜV ist es ebenso - innerhalb von 7 Tagen die Plakette.
Wenn du durchgefallen bist, hat dein Fahrzeug also Mängel, die innerhalb der Frist beseitigt werden müssen
Stell dir vor, die Polizei hätte die Mängel direkt festgestellt, die hätten dann auch innerhalb der Frist beseitigt sein müssen.
Ein großes Problem sehe ich auch nicht. Du kannst ja sofort zum TÜV und hast dann noch 5-6 Tage, die Mängel zu beseitigen und erneut vorzuführen.
Sollte das innerhalb dieser Zeit nicht machbar sein, würde ich um eine Bestätigung meiner Werkstatt bitten. Kann ja sein, dass das ein oder andere Teil längere Lieferzeit hat (obwohl das bei gängigen Autos ja eher selten ist).
Alternativ könntest du den Wagen abmelden und auf Privatgrundstück parken, bis er repariert ist (auch wenn das wenig sinnvoll ist).
Außerdem hattest du seit April Zeit, zum TÜV zu fahren. Das darfst du dabei nicht vergessen.
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AW: Behördenwillkür?
Die teilte ich meiner Zulassungsstelle auch mit (Telefonisch)
Nun sagte mir mein gegenüber,das die Zeitspanne des TÜV unerheblich sei. Ich MÜSSE innerhalb von 7 Tagen die Plakette erhalten,sonst würde es recht Teuer werden.
WAS musstest du denn bisher an Strafe bezahlen?
Danke!
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AW: Behördenwillkür?
Hallo
Bezahlen musste ich bisher lediglich je 15€ für die abgelaufene Au und HU.
Warum ich solange gewartet habe? Ganz einfach: Ich bekam den Übergang von Mitteltopf zu Endtopf nicht richtig Dicht.
Und es ist nunmal so,das,wenn die AU nicht bestanden wird,erst garkeine HU angefangen wird.
Danach hatte ich entweder keine Zeit oder eben nicht das passende Kleingeld für den TÜV
Hat sich ja mittlerweile auch nicht wirklich verbilligt das ganze.
Mir geht es ja auch garnicht darum,mich vor dem TÜV zu drücken.Eher bin ich der Typ Autofahrer,der frühzeitig seine Tüvtermine wahr nimmt. Desweiteren fahre ich generell zum TÜV und nicht Dekra/Güs/und wie sie noch alle Heißen mögen.
Beim TÜV sind die Prüfer meines erachtens nach genauer. Und das ist auch Gut so.
Mir geht es lediglich darum mehr Zeit für die noch erforderlichen Reparaturen zu bekommen.
Ich habe das Fahrzeug vor 2 Jahren mit neuen Plaketten erworben. Nun stellte sich z.b. herraus,das die vorderen federn von Mantzel sind.Entsprechende Papiere für diese Tieferlegung konnte ich natürlich nicht vorweisen.
Habe mich auch dierekt mit Mantzel in verbindung gesetzt,mit dem Ergebniss,das ich bis Heute noch nichts gehört habe.
Selbst wenn Mantzel da noch Unterlagen hat,müssen die erstmal bezahlt werden,bevor die sie versenden.
Also liegt es nun nichtmehr in meinen Händen,WANN ich die Nachuntersuchung durchziehen kann.Ergo bekomme ich wohl nicht bis zum kommenden Freitag die begehrte Plakette und kann dem lieben Beamten entsprechendes Nachweisen.
Und genau da liegt der Hund begraben. Ich kann mir kein Nagelneues Auto kaufen.Ich fahre einen 21 Jahre "alten" Omega. Obendrein nicht den Standard 2,0 Liter Hubraum , sondern den Reihen Sechszylinder.
Und wenn ich mit dem Ding zu Opel fahre,haben die gleich die Dollarzeichen in den Augen.
Somit bleibt mir als nur die Möglichkeit ,jedwede Reparaturen selbst durchzuführen.
Am können scheitert dies nicht,aber eben an der Zeit. Und das sieht dieser liebe Beamte einfach nicht ein.
Ich hätte größte Lust,den guten persöhnlich zu besuchen.
Gruß Zeus
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AW: Behördenwillkür?
Ja, manchmal ist ein persönliches Gespräch wirklich das Beste.
Viel Erfolg dabei!
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