Das Umparken eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss, wobei lediglich eine ganz kleine Strecke einer öffentlichen Straßen benutzt wird, rechtfertigt jedoch nicht den Entzug der Fahrerlaubnis; ein Fahrverbot genügt. So steht es auf den Seiten von abc-recht.
Urteil vom Amtsgericht Fürstenfeldbruck, 3 Ds 57 Js 21317/02, ZfS 2003, Seite 470

Bagatellfahrt unter Alkoholeinfluss - was ist das?