Alkoholfahrt,Nachtrunk,Beweisverwertungsverbot

Diskutiere Alkoholfahrt,Nachtrunk,Beweisverwertungsverbot im Drogen und Alkohol am Steuer Forum im Bereich Verkehrsüberwachung (Bußgeld, Verwarngeld, Punkte / Straftat); Folgende Situation: Ich war in einem Restaurant mit einem Geschäftspartner essen und etwas trinken. Zeugen beobachteten mich wie ich anschliessend in mein Auto stieg und ...

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  1. #1
    Kai35

    Alkoholfahrt,Nachtrunk,Beweisverwertungsverbot

    Folgende Situation: Ich war in einem Restaurant mit einem Geschäftspartner essen und etwas trinken. Zeugen beobachteten mich wie ich anschliessend in mein Auto stieg und abfuhr. Sie alamietren die Polizei.Ich fuhr nach Hause, parkte das Fahrzeug, stellte den Motor ab. Ging kurz in den Keller trank noch Wodka, wieviel? keine Ahnung. Jedenfalls ging ich zurück ins Auto weil ich mein Handy dort liegen hatte und telefonierte dann im Auto ca. noch 15 Minuten ( Motor aus, Fahrzeug geparkt). Dann kam die Polizei.
    Ich dachte OK, hatte noche § 316 im Kopf der ja besagt, nur während der Fahrt etc.
    Die Polizei fragte: Haben Sie Alkohol getrunken? Ich sagte: Ja. Sind Sie einverstanden zu pusten? Ich sagte : Ja, Der Promille Wert umgerechnet lag ca. bei 1,4 Promille, die Polizei sah sich daraufhin veranlasst mich mit zur Wache zu nehem. Ich widersprach der Maßnahme. Gewalt wurde angedroht.Also bin ich mitgefahren zur Wache. Eine Blutprobe wurde angeordnet von dem Polizisten, eine Ärztin kam dann auch. Ich widersprach allem ausdrücklich, wurde auch schriftl. festgehalten.( Ein Bereitschaftsrichter oder Staatsanwalt wurde nicht informiert, wegen angeblich: Gefahr in Vollzug.
    Der Wert ergab später 2,01 Promille.
    Ich habe auch nicht unterschrieben etc.
    Im übrigen bin ich Ersttäter hatte noch nie etwas mit Trunkenheit etc. zu tuen
    1. Besteht ein Beweisverwertungsverbot?
    2. Nachtrunk ( Es wurde nur eine Blutprobe gezogen )
    3. Weitere Vorgehensweise ?

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      MisterAd


        
       

  2. #2
    lehevo

    AW: Alkoholfahrt,Nachtrunk,Beweisverwertungsverbot

    Hi Kai.

    Zitat Zitat von Kai35 Beitrag anzeigen
    1. Besteht ein Beweisverwertungsverbot?
    Glaube ich nicht. Dem Pusten hast du ja zugestimmt, und da der Wert im Straftatbereich lag, mussten sie ja eine Blutprobe nehmen.
    Aber ganz sicher bin ich nicht.

    2. Nachtrunk ( Es wurde nur eine Blutprobe gezogen )
    Hast du das den Cops gesagt? Wenn nicht, wird es jetzt als Schutzbehauptung gewertet.
    Der krasse Unterschied zwischen dem Pusteergebnis und der Blutprobe deutet aber darauf hin, dass kurz vorm Pusten Trinkende war. Würde ich als Laie meinen.

    3. Weitere Vorgehensweise ?
    Wenn du dagegen angehen willst, würde ich zu einem Anwalt raten, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist und Erfahrungen mit sowas hat.

  3. #3
    Kai35

    AW: Alkoholfahrt,Nachtrunk,Beweisverwertungsverbot

    Erstmal danke für die Einschätzung

    Ich denke es ist generell so das mündliche aussagen zum nachtrunk nicht gewertet werden dürfen zumindest ab einer bestimmten promille zahl.
    eine zweite blutabnahme muß erfolgen um den nachtrunk im aufwärts oder abwärtstrend zu erleutern.
    eine belehrung erfolgte übrigens auch nicht.
    Übrigens es besteht ein Beweisverwertungsverbot denn alleiniges " Pusten" kann nicht verwertet werden vor Gericht!!
    Bei Blutentnahme muss sogar eigendlich dokumentiert werden einen Bereitschaftsrichter oder Staatsanwalt zu erreichen. ( Bei Gefahr in Vollzug )
    Lasse mich aber gerne Hier eines besseren belehren

  4. #4
    stranger

    AW: Alkoholfahrt,Nachtrunk,Beweisverwertungsverbot

    Zitat Zitat von Kai35 Beitrag anzeigen
    Erstmal danke für die Einschätzung

    Ich denke es ist generell so das mündliche aussagen zum nachtrunk nicht gewertet werden dürfen zumindest ab einer bestimmten promille zahl.
    Das stimmt nicht.
    Wenn Nachtrunk angegeben wird, egal welches Ergebnis vorher das Pusten erbracht hat, werden die Beamten zwei Blutentnahmen im einem gewissen zeitlichen Abstand anordnen.


    eine zweite blutabnahme muß erfolgen um den nachtrunk im aufwärts oder abwärtstrend zu erleutern.
    Wenn die Beamten darauf aufmerksam gemacht werden.
    In aller Regel wird auch nach dem Trinkende gefragt.
    Weißt du noch, was für Aussagen du zum Konsum gemacht hast?


    eine belehrung erfolgte übrigens auch nicht.
    Aber man hat dir gesagt, dass Gefahr im Verzuge ist und deshalb die Blutentnahme durch die Polizisten angeordnet wird.
    Mit ca. 2 Promille kann man auch mal was überhören...

    Übrigens es besteht ein Beweisverwertungsverbot denn alleiniges " Pusten" kann nicht verwertet werden vor Gericht!!
    Ob ein Beweisverwertungsverbot in Frage kommt, solltest du durch einen Anwalt klären lassen.
    So sicher wie du, bin ich mir da nicht.

    Bei Blutentnahme muss sogar eigendlich dokumentiert werden einen Bereitschaftsrichter oder Staatsanwalt zu erreichen. ( Bei Gefahr in Vollzug )
    Das kann dein Anwalt alles anhand der Akte feststellen.


    Falls dir die Fahrerlaubnis entzogen wird, womit ich rechne, musst du vor Neuerteilung eine MPU ablegen oder ca. 15 Jahre warten, bis MPU-frei neu erteilt werden kann.

  5. #5
    Kai35

    AW: Alkoholfahrt,Nachtrunk,Beweisverwertungsverbot

    So Anwaltfür Verkehrsrecht ist eingeschaltet.
    Akte ist da, mal sehen....................

  6. #6
    Kai35

    AW: Alkoholfahrt,Nachtrunk,Beweisverwertungsverbot

    Werde später weiter berichten !!
    PS. 15 Jahre warten, ist natürlich ein Mega guter Vorschlag !! lol

  7. #7
    Kai35

    AW: Alkoholfahrt,Nachtrunk,Beweisverwertungsverbot

    So mittlerweile sind 3 Monate vergangen. Ein Beweisverwertungsverbot kam nicht zum tragen da ein sogenannter Eildienst bei uns im Raum nur bis 21.00 Uhr zur Verfügung steht.
    Das Amtgericht hat mittlerweile einen Strafbefehl geschickt.
    ges. Euro 1500,-- + 8 Monate Sperrzeit.
    Wir haben natürlch Einspruch eingelegt.
    Termin zur Hauptverhandlung kam dann.
    Es ist der 30.01.2012
    Wünsche bis dahin zunächst guten Rutsch....

  8. #8
    lehevo

    AW: Alkoholfahrt,Nachtrunk,Beweisverwertungsverbot

    Moin,

    das Strafmaß liegt für eine Trunkenheitsfahrt im normalen Rahmen, würde ich sagen.
    Bin gespannt, wie die Verhandlung ausgeht. Berichte bitte.

    Trotz allem wünsche ich auch einen guten Rutsch ins neue Jahr.

  9. #9
    Kai35

    AW: Alkoholfahrt,Nachtrunk,Beweisverwertungsverbot

    Ich werde auf jeden Fall weiter berichten.
    Die Verhandlung ist verschoben worden auf den 09.02.2012

  10. #10
    Kai35

    AW: Alkoholfahrt,Nachtrunk,Beweisverwertungsverbot

    so habe nun nochmal Nachricht bekommen.
    Die Verandlung ist erneut verschoben worden auf den 19.03.2012
    Grund: Richterin krank

  11. #11
    happy_01

    AW: Alkoholfahrt,Nachtrunk,Beweisverwertungsverbot

    Für jeden der die MPU abschaffen will, hier eure möglichkeit per gestez:
    Online abstimmung
    https://www.dialog-ueber-deutschland...ms_idIdea=5808

Alkoholfahrt,Nachtrunk,Beweisverwertungsverbot

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