Alkohol am Steuer - zwei mal erwischt

Diskutiere Alkohol am Steuer - zwei mal erwischt im Drogen und Alkohol am Steuer Forum im Bereich Verkehrsüberwachung (Bußgeld, Verwarngeld, Punkte / Straftat); Hallo, hab jetzt wohl ein riesiges Problem. Bin vor 47 Monaten mit 1,12 Promille angehalten worden: Für 10 Monate Führerschein weg und danach einen neuen ...

Ergebnis 1 bis 12 von 12
  1. #1
    gerti2

    Alkohol am Steuer - zwei mal erwischt

    Hallo, hab jetzt wohl ein riesiges Problem.
    Bin vor 47 Monaten mit 1,12 Promille angehalten worden: Für 10 Monate Führerschein weg und danach einen neuen bekommen.
    Gestern dummerweise nochmal so blöd gewesen und mit 0,6 Promille gefahren und angehalten worden.
    Weiss jemand, was jetzt schlimmstenfalls oder im günstigsten Fall passiert?

    Danke im voraus.

    Gerti

    •    

      MisterAd


        
       

  2. #2
    Q-Treiberin

    AW: zwei mal erwischt

    Als erstes erwartet Dich ein Bußgeldbescheid mit 500 € Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und Punkten.

    Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides wird sich die FEB melden und als Wiederholungstäter eine MPU mit Fristvorlage fordern.

  3. #3
    stranger

    AW: zwei mal erwischt

    Zitat Zitat von Q-Treiberin Beitrag anzeigen
    Als erstes erwartet Dich ein Bußgeldbescheid mit 500 € Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und Punkten.
    Das Bußgeld dürfte 1.000 Euro betragen, die Länge des Fahrverbots wird sich auf drei Monate belaufen und Punkte gibt es deren 4.

    MPU mit Alkoholfragestellung wird folgen. Bei Nichtbestehen oder Nichtvorlage des MPU-Gutachtens wird die Fahrerlaubnis entzogen (postiv hierbei, dass alle vorhandenen Punkte gelöscht werden) und kann erst nach einer bestandenen MPU neu erteilt werden. Oder wenn alles verjährt ist, so in ca. 15 Jahren.

  4. #4
    Q-Treiberin

    AW: Alkohol am Steuer - zwei mal erwischt

    Wie kommst Du auf 1.000 €?
    Die erste Tat war keine Owi.

  5. #5
    lehevo

    AW: Alkohol am Steuer - zwei mal erwischt

    Ich finde ein Straftat etwas schlimmer als eine Owi.

    424607 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug *).,.. Promille.
    - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im VZR.
    § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV
    A - 4 1000,00 3 M

  6. #6
    stranger

    AW: Alkohol am Steuer - zwei mal erwischt

    Zitat Zitat von Q-Treiberin Beitrag anzeigen
    Wie kommst Du auf 1.000 €?
    Das steht so im Gesetz, bzw. Bußgeldkatalogverordnung. Bei Verurteilung wegen Vorsatz können es sogar 2.000 Euro werden. Das dürfte aber nicht gar so oft vorkommen.


    Die erste Tat war keine Owi.
    Ja und? Nachdem Leveho die Rechtsnorm eingefügt hat, kannst du nun selbst erkennen, dass auch andere Trunkenheitsfahrten (Straftaten) als Vortaten gezählt werden.

  7. #7
    Q-Treiberin

    AW: Alkohol am Steuer - zwei mal erwischt

    Mir sind die Normen bekannt, ich finde es nur etwas "wenig", wenn jemand wie @stranger Rechtsfolgen postet und diese nicht begründet (zumal sie von denen abweichen, die man mal "so in der Presse liest").

    Danke trotz allem an @lehevo

  8. #8
    stranger

    AW: Alkohol am Steuer - zwei mal erwischt

    Zitat Zitat von Q-Treiberin Beitrag anzeigen
    Mir sind die Normen bekannt, ich finde es nur etwas "wenig", wenn jemand wie @stranger Rechtsfolgen postet und diese nicht begründet (zumal sie von denen abweichen, die man mal "so in der Presse liest").
    Wenn dir die Normen bekannt sind, warum hast du dann nachgefragt? Warum gibst du dann Antworten, die nicht passen?
    Warum hast du die Normen dann nicht selbst gepostet und "begründet"?

    Andere Frage:
    Kommst du hier nur zum Stänkern vorbei? Genau dieser Eindruck bleibt nämlich haften.

    Lies ruhig weiter deine Presse.

  9. #9
    DerKoch

    AW: Alkohol am Steuer - zwei mal erwischt

    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe ist es im vorliegenden Fall egal ob die erste Trunkenheitsfahrt eine OWI oder eine Straftat war.

  10. #10
    stranger

    AW: Alkohol am Steuer - zwei mal erwischt

    Richtig.

    Darum gibt es ja auch 1.000 Euro (2.000 bei Vorsatz) Bußgeld, drei Monate Fahrverbot und 4 Punkte.

    Und als Sahnehäubchen später durch die Führerscheinstelle noch die Aufforderung zur MPU.

  11. #11
    Q-Treiberin

    AW: Alkohol am Steuer - zwei mal erwischt

    Zitat Zitat von stranger Beitrag anzeigen
    Wenn dir die Normen bekannt sind, warum hast du dann nachgefragt? Warum gibst du dann Antworten, die nicht passen?
    Warum hast du die Normen dann nicht selbst gepostet und "begründet"?

    Kommst du hier nur zum Stänkern vorbei? Genau dieser Eindruck bleibt nämlich haften.
    Ich weiß nicht was Dein Gepöbel soll, aber gut, der eine hat bessere und der andere schlechtere Umgangsformen. Du scheinst der letzteren Gattung anzugehören.

    Für mich war klar, dass zwei Owis (innerhalb der Tigungsfrist der ersten ist die zweite gefolgt) eine MPU mit sich ziehen.
    Auch war mir klar, dass die zweite Owi (unter oben genannten Fristen) eine Verdoppelung des Bußgeldes nach sich zieht.

    Nicht 100%ig klar (daher auch meine Nachfrage an Dich) war mir, ob es zu dieser Verdoppelung kommt wenn die erste TF eine Straftat war, die mit TS geahndet wurde und die zweite TF dann "nur" eine Owi (und zwar die erste Owi) war.

    Worum es mir ging hätte Dir eigentlich schon aus dem Zusatz meiner Nachfrage ersichtlich sein können.

    Und wenn Du dann eine Nachfrage beantwortest halte ich es für netter, wenn Du dann auch die §§ anführst (wie @lehevo). Würde auch einem TE helfen.

  12. #12
    stranger

    AW: Alkohol am Steuer - zwei mal erwischt

    Wenn dir angeblich alles klar ist, warum fragst du und schreibst es nicht selbst?
    Glücklicherweise kann es mir völlig egal sein, was oder wen du für "nett" hältst. Konstruktives hast du anscheinend nicht beizutragen.

    Da du (wie du in anderen Foren schreibst) angeblich Verwaltungsbeamtin bei einer Institution bist, die sich gerade mit solchen "Sachen" befasst, sollte es ein Leichtes für dich sein, die richtigen Rechtsnormen selbst herauszufinden. Das wäre besser, als sich hier unwissend zu stellen.

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