Abstandsunterschreitung

Diskutiere Abstandsunterschreitung im Abstandsverstoß Forum im Bereich Verkehrsüberwachung (Bußgeld, Verwarngeld, Punkte / Straftat); Moinsen Habe heute sehr überraschend eine Anhörung zum Bußgeldverfahren bekommen. Dort wird mir vorgeworfen, das ich mit 123 km/h einen abstand von 16m hatte und ...

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  1. #1
    Presslufthammer

    Abstandsunterschreitung

    Moinsen

    Habe heute sehr überraschend eine Anhörung zum Bußgeldverfahren bekommen.
    Dort wird mir vorgeworfen, das ich mit 123 km/h einen abstand von 16m hatte und deshalb weniger als 3/10 des Tachowertes.

    Wenn ich eins nicht mache ist es zu dichtes auffahren und denn noch über einen längeren Zeitraum.
    Zudem hat es an diesem Tag noch ziemlich stark geregnet.

    Es steht im Tatvorwurf, das als Beweismittel das Verkehrskontrollsystem VKS3.0 select verwendet wurde, zudem ist ein Zeuge(polizist) angeben.

    Ich bin mir aufjedenfall keiner schuld bewusst das ich dort jemanden zudicht aufgefahren bin.
    wenn überhaupt als jemand von rechts rübergezogen hat und ich keine vollbremsung machen wollte.

    Sind die Fotos die in dem Anhörungsbogen gedruckt sind, die mit der besten qualität?

    Zu guter letzt habe ich noch eine Frage, und zwar ist das auto auf meinen Vater angemeldet(er hat auch die post bekommen)
    soll ich nun, in dem Feld 1.(angaben zur person) meinen Namen oder seinen angeben?
    werde aufjedenfall vom aussageverweigerungsrecht recht nehmen und schreibe nichts dort rein.

    Habt ihr ähnliche erfahrungen gemacht?wie steht es um mich?

    gruß

    •    

      MisterAd


        
       

  2. #2
    lehevo

    AW: Abstandsunterschreitung

    Zitat Zitat von Presslufthammer Beitrag anzeigen
    Moinsen
    Hallo.
    Wenn ich eins nicht mache ist es zu dichtes auffahren und denn noch über einen längeren Zeitraum.
    Abstandsverstöße werden immer über mehrere hundert Meter gefilmt und zur Fahreridentifizierung wird meist noch ein Foto gemacht.
    Wenn der Abstand nur kurzfristig unterschritten wird, wird es normalerweise gar nicht verfolgt.
    Ich bin mir aufjedenfall keiner schuld bewusst das ich dort jemanden zudicht aufgefahren bin.
    Du kannst mal nachfragen, ob sie dir das Video zeigen. Allerdings wärst du dann ja als Fahrer schon identifiziert.
    wenn überhaupt als jemand von rechts rübergezogen hat und ich keine vollbremsung machen wollte.
    Wenn jemand von rechts rüberzieht, musst du aber bremsen, um den Abstand wieder herzustellen.
    Das würden sie auch auf dem Video sehen und nicht verfolgen.

    Sind die Fotos die in dem Anhörungsbogen gedruckt sind, die mit der besten qualität?
    Unterschiedlich. Meist sind die Original-Fotos sehr gut.

    Zu guter letzt habe ich noch eine Frage, und zwar ist das auto auf meinen Vater angemeldet(er hat auch die post bekommen)
    soll ich nun, in dem Feld 1.(angaben zur person) meinen Namen oder seinen angeben?
    werde aufjedenfall vom aussageverweigerungsrecht recht nehmen und schreibe nichts dort rein.
    Im Grunde genommen geht dich der Zeugenfragebogen gar nichts an.
    Da muss der Halter schon entscheiden, was er da reinschreibt.

    Er kann die Aussage verweigern, dann suchen sie aber erstmal in der Familie.
    Ich würde gar nichts machen und so tun, als hätte ich den Schrieb nie erhalten.

    Dann melden sie sich eventuell nochmal oder kommen vorbei. Ggf. befragen sie auch die Nachbarn ob sie wissen, wer auf dem Foto ist.

    3 Monate nach Tat ist es verjährt, wenn bis dahin dein Name nicht auftaucht.
    Sollte es verjähren, steht aber immer noch ein Fahrtenbuch im Raum.

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