Hat jemand durch Alkoholmissbrauch seinen Führerschein verloren, so gibt es die Möglichkeit, sich entsprechend nachschulen zu lassen. Wird eine solche Nachschulung erfolgreich absolviert, so kann unter Vorlage der entsprechenden Bescheinigung beim Gericht beantragt werden, die Sperrfrist um bis zu drei Monate herabzusetzen.
so das Urteil vom Landgericht Hildesheim, Beschluss vom 19.08.2002, ZfS 2002, 548

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http://www.abc-recht.de/ratgeber/aut...chschulung.php