bin mit 60km/h zu schnell geblitz worden, was nun?

Diskutiere bin mit 60km/h zu schnell geblitz worden, was nun? im Geschwindigkeitsverstoß Forum im Bereich Verkehrsüberwachung (Bußgeld, Verwarngeld, Punkte / Straftat); Hallo, ich hoffe ihr könnt mir iwie weiterhelfen und mir sagen wie ich nun vorgehen soll. Erstmal zur Situation: Mein Vater ist der Halter des ...

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  1. #1
    DirtyHorrm

    bin mit 60km/h zu schnell geblitz worden, was nun?

    Hallo,

    ich hoffe ihr könnt mir iwie weiterhelfen und mir sagen wie ich nun vorgehen soll.

    Erstmal zur Situation:

    Mein Vater ist der Halter des Wagens, ich bin aber mit dem Auto gefahren.
    Es liegt kein Blitz-Foto bei.
    Ich habe noch nicht mal gemerkt, dass ich geblitzt worden bin.

    Habe gestern, 13.11.2010, Post bekommen, mit folgendem Inhalt:

    ANHÖRUNG IM BUßGELDVERFAHREN

    Sehr geehrter Herr XXX

    Ihnen wird vorgeworfen, am 09.10.2010 um 09.47 Uhr, ... , als Halter des PKW XYZ folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) nach §24 StVG begangen zu haben:

    Sie überstritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 60km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 100km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 160km/h.

    Bemerkungen/Tatfogen:

    Beweismittel: Poliscan Speed

    Wegen o.g. Ordnungswidrigkeit ist im Tatbestandskatalog ein Fahrverbot vorgesehen. Einwendungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie glaubhaft und detailliert belegt werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    ...


    Nun meine Frage:
    Was soll ich nun tun? Auf der Rückseite von dem Blatt kann ich mich zum Sachverhalt äußern, bzw da kann mein Vater seinen namen ect eintragen und dann noch Angaben zur Person der Fahrerin/des Fahrers/des Verantwortlichen ausfüllen.

    Ganz unten Stehen dann noch 3 Weitere Fragen:

    -Waren Sie der/die verantwortliche Fahrzeugführer? [ ] ja [ ] nein
    -Sind Sie der Halter des Fahrzeuges? [ ] ja [ ] nein
    -Wird der Verstoß zugegeben [ ] ja [ ] nein (Begründung bitte ggf. auf gesondertem Blatt)


    Kann man es iwie drehen und wenden, dass der verstoß Verjährt? (Verjährungsfrist sind doch 3 Monate oder?)
    Was soll ich nun machen?

    Vielen Dank im Voraus
    DirtyHorrm

    •    

      MisterAd


        
       

  2. #2
    lehevo

    AW: bin mit 60km/h zu schnell geblitz worden, was nun?

    Hi,

    sehe ich es richtig, dass der Bogen an deinen Vater und nicht an dich adressiert ist?

    Das wäre erstmal gut, da die Verjährung gegen dich dann noch nicht unterbrochen wäre, es verjährt allerdings erst am 9.1.11.
    Ich vermute aber, dass das nicht viel nutzt, denn bei 60 zuviel werden sie bohren.

    Den Bogen braucht dein Vater gar nicht beantworten, da er mit normaler Post kam.
    Meist kommt dann automatisch irgendwann der Bußgeldbescheid. Der wäre dann ja an deinen Vater adressiert. Das wäre nicht schlecht, denn dann kann dein Vater Einspruch einlegen, weil er ja gar nicht gefahren ist.

    Allerdings kann es passieren, dass sie sich das Foto nochmal angucken und feststellen, dass der Fahrer ja jünger ist als der Halter. Dann würden sie deinem Vater einen Zeugenfragebogen schicken.
    Braucht er auch nicht beantworten, aber dann ermitteln sie zuerst im näheren Umfeld deines Vaters und stoßen schnell auf dich, insbesondere, wenn du noch bei ihm wohnst.

    Damit nicht groß ermittelt wird bzw. um das Risiko zu minimieren, könnte dein Vater den Verstoß auch zugeben. Nach Erhalt des Bußgeldbescheides dann Einspruch ohne Begründung (folgt nach Rücksprache mit Anwalt) und abwarten.
    Irgendwann wird dann ein Gerichtstermin angesetzt. Mit Glück ist dann die Verjährung erreicht und dein Name kann genannt werden.
    Mit Erhalt des Einspruchs kann die Behörde natürlich auch weiterermitteln. Das Risiko besteht natürlich.

    Problem bloß, dass ziemlich sicher ein Fahrtenbuch auferlegt wird, solltest du davonkommen.

  3. #3
    DirtyHorrm

    AW: bin mit 60km/h zu schnell geblitz worden, was nun?

    Genau der Bogen ist an meinen Vater gerichtet und nicht an mich.

    Das mein vater es zugeben soll, und dann später einspruch einlegen soll, wurde mir auch schon geraten, wollte dann aber nur nochmal eine zweite meinung hören. und du hast es mir besser und genau geschildert danke

    also...hab ich es richtig verstanden?...
    Mein Vater muss also nicht auf den Anhörungsbogen antowrten?
    erst wenn ein "Busgeldbescheid" kommt, muss mein vater also antowrten und es zugeben? und wenn dann daraufhin der nächste Brief kommt, einfach Einspruch ohne Begründung einlegen, und dann nach ablauf der Verjährungsfrist, am 9.1.2011, kann ich zugeben das ich es war und niemand bekommt einen Fahrtenbuch oder? zumindest hab ich es so verstanden. bzw was ist den genau ein Fahrtenbuch?

    Danke schonmal für die schnelle Antwort lehevo

    Und danke an alle, die mir helfen

    Gruß

  4. #4
    lehevo

    AW: bin mit 60km/h zu schnell geblitz worden, was nun?

    Zitat Zitat von DirtyHorrm Beitrag anzeigen

    also...hab ich es richtig verstanden?...
    Nö, nicht richtig.

    Mein Vater muss also nicht auf den Anhörungsbogen antowrten?
    Das stimmt zwar, erhöht aber die Gefahr, dass ermittelt wird und sie feststellen, dass der Fahrer etwas jung für den Halter ist.

    erst wenn ein "Busgeldbescheid" kommt, muss mein vater also antowrten und es zugeben?
    Besser jetzt zugeben.
    Wenn der Bußgeldbescheid da ist, muss er Einspruch einlegen. Sonst hat er das Ding an der Backe.

    nach ablauf der Verjährungsfrist, am 9.1.2011, kann ich zugeben das ich es war
    Ja.
    und niemand bekommt einen Fahrtenbuch oder?
    Falsch. Immer, wenn der Fahrer nicht rechtzeitig ermittelt werden kann, steht ein Fahrtenbuch im Raum. Je höher der Verstoß, desto wahrscheinlicher.

    was ist den genau ein Fahrtenbuch?
    Dort muss jede einzelne Fahrt eingetragen werden.
    Guck mal hier.
    Die Auferlegung eines Fahrtenbuches kostest auch, bis ca. 95 EUR.
    Jeder Verstoß gegen das Fahrtenbuch kostet 50 EUR und 1 Punkt.
    Meist muss man das Fahrtenbuch 6 oder 12 Monate führen.

  5. #5
    DirtyHorrm

    AW: bin mit 60km/h zu schnell geblitz worden, was nun?

    mmhh... okay...
    und wem wird das Fahrtenbuch zugeteilt? Meinem Vater, mir, oder dem Auto?
    D.h. muss mein Vater immer eintragen, wann er mit welhe, Auto gefahren ist, oder ich, oder muss sich jeder in das Fahrtenbuch eintragen, das mit dem bessagtem Auto fährt?

  6. #6
    lehevo

    AW: bin mit 60km/h zu schnell geblitz worden, was nun?

    Zitat Zitat von DirtyHorrm Beitrag anzeigen
    und wem wird das Fahrtenbuch zugeteilt? Meinem Vater, mir, oder dem Auto?
    Dem Halter, also deinem Vater, für den Wagen, mit der der Verstoß begangen wurde.
    (Wenn es dumm läuft, Fahrtenbuch für alle auf ihn zugelassenen Autos).
    Dein Vater wäre also für das Fahrtenbuch verantwortlich.
    Er muss also dafür sorgen, dass jede Fahrt von jedem Fahrer mit dem Fahrzeug eingetragen wird.

  7. #7
    DirtyHorrm

    AW: bin mit 60km/h zu schnell geblitz worden, was nun?

    Spielt es eine Rolle, dass ich noch bei meinen Eltern wohne? also das der brief ebenso an mich gerichtet werden könnte?

    Also ich bin Student und habe mit einem Jura-Studenten geredet, und der meinte, dass mein Vater wegen Betrugs ebensfalls eine Strafe sehen könnte, da er eine Straftat verschleiert bzw nicht erwähnt. er meinte Dummheit schützt vor strafe nicht.

    Meine Frage: könnte es sein, dass mein Vater wegen "Falschaussage" oder "Betrugs" eine Strafe bekommen könnte?

  8. #8
    lehevo

    AW: bin mit 60km/h zu schnell geblitz worden, was nun?

    Zitat Zitat von DirtyHorrm Beitrag anzeigen
    Spielt es eine Rolle, dass ich noch bei meinen Eltern wohne?
    Nö, nur dass sie eher auf dich stoßen, falls Vaddern alles abstreitet. Denn zuerst suchen sie dann im gleichen Haushalt.

    habe mit einem Jura-Studenten geredet,
    Lass den erstmal zuende studieren, dann weiß er es vielleicht besser.
    Es handelt sich hier nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit.
    Außerdem muss er weder sich noch Angehörige belasten und hat das Recht zu schweigen.
    Problematisch kann es nur werden, wenn er jemand anderes als Fahrer benennt. Das wäre dann eine Straftat (falsche Verdächtigung).


    Meine Frage: könnte es sein, dass mein Vater wegen "Falschaussage"
    Nö, er sagt ja nicht falsch aus.
    oder "Betrugs" eine Strafe bekommen könnte?
    Nö, er betrügt ja niemanden.

  9. #9
    DirtyHorrm

    AW: bin mit 60km/h zu schnell geblitz worden, was nun?

    Naja wobei er Macht ja eine Falschaussage, indem er sagt, dass es selber gefahren ist. aber später wird er ja einspruch einlegen... und Betrug, er betrügt ja sogesehen den staat, oder nicht?

  10. #10
    lehevo

    AW: bin mit 60km/h zu schnell geblitz worden, was nun?

    Soweit mir bekannt ist und wie man auch in anderen einschlägigen Foren lesen kann, ist eine Selbstbeschuldigung bei Ordnungswidrigkeiten nicht strafbar.
    Außerdem war doch gar kein Foto dabei. Dein Vater kann sich doch geirrt haben, oder etwa nicht?

  11. #11
    DirtyHorrm

    AW: bin mit 60km/h zu schnell geblitz worden, was nun?

    ja das stimmt
    ja ich habs nebenbei in einem anderen Forum auch gepostet und dort steht genau das gleiche wie hier Perfektes Forum

    Danke!

  12. #12
    DirtyHorrm

    AW: bin mit 60km/h zu schnell geblitz worden, was nun?

    Also, Ich war eben bei meinem Anwalt... dieser hat mir gesagt, dass die Verjährungsfrist nicht 3, sondern 6 Monate sind.
    Zudem kann meinem Vater ein Fahrtenbuch auferlegt werden, wenn mein Vater die schuld zunächst auf sich selber nimmt, denn niemand mach "ausversehen" den Fehler, und beschuldigt sich selber und vertut sich, wenn er ein Fahrverbot bekommen könnte und außerdem wird dann meinm Vater alle Gerichtskosten auferlegt, da er die tat zunächst zugegeben hatte...

    Mein Anwalt wird wie folgt vorgehen:
    Zunächst Akteneinsicht einvordern. (dauer: 2-3Wochen)
    Anschließend dem Bußgeldbescheid einspruch einlegen.
    Anschließend vor Gericht abstreiten und vom AussageVerweigerungsgesetz gebrauch machen. wenn die anhand des Bildes merken, dass es mein Vater nicht sein kann, werden die weiter recherchieren, und da ich noch einen Bruder (24) habe, könnten die, wenn ich glück habe, zunächst meinen Bruder anschreiben, dann wird das gleiche prozedere mit meinem Bruder gemacht. 6 Monate wird ein harter Brocken, wobei vergleichsweise 3 Monate eine leichtigkeit gewesen wäre...

    Also vllt sollte ich noch sagen, ich bin 20 J., und min Bruder mir etwas ähnlich sieht, könnte das ja passen...

  13. #13
    lehevo

    AW: bin mit 60km/h zu schnell geblitz worden, was nun?

    Zitat Zitat von DirtyHorrm Beitrag anzeigen
    Also, Ich war eben bei meinem Anwalt... dieser hat mir gesagt, dass die Verjährungsfrist nicht 3, sondern 6 Monate sind.
    Falsch!
    3 Monate, solange kein Bußgeldbescheid erlassen ist. Quelle
    Verjährung wird unterbrochen und fängt von vorn an, wenn gegen den tatsächlichen Fahrer eine Anhörung angeordnet wird.
    Schönen Gruß an deinen Anwalt.

    Zudem kann meinem Vater ein Fahrtenbuch auferlegt werden,
    Genau das habe ich doch geschrieben.


    und außerdem wird dann meinm Vater alle Gerichtskosten auferlegt, da er die tat zunächst zugegeben hatte...
    Das kann in der Tat passieren.
    Aber mit Glück ist die Verjährung schon vor der Verhandlung eingetreten.
    Dann wirst du als Fahrer benannt, am besten gleich ein Foto von dir beilegen, und die Behörde würde sich lächerlich machen, dann noch vor Gericht zu gehen.

    Mein Anwalt wird wie folgt vorgehen:
    Da steck ich mich nicht rein.

    und da ich noch einen Bruder (24) habe, könnten die, wenn ich glück habe, zunächst meinen Bruder anschreiben
    Das ist natürlich gut und kann passieren.

    6 Monate wird ein harter Brocken, wobei vergleichsweise 3 Monate eine leichtigkeit gewesen wäre...
    Na, dann hast du ja Glück, dass es nur 3 Monate sind

  14. #14
    DirtyHorrm

    AW: bin mit 60km/h zu schnell geblitz worden, was nun?

    So ich habe post bekommen von meinem anwalt mit den Akten...

    Nun haben wir ein Lichtbild bekommen...

    Ich muss vorher was sagen:
    Ich weiß nicht, wie es sein kann, ich versuche schon mit meinem Vater den Tag schon zu rekonstruieren, aber schaffen wir nicht...

    Und zwar:

    Auf dem Lichtbild bin NICHT ICH, sondern MEIN VATER zu sehen!!
    Zeitlich gesehen muss ICH es eig sein, weil ICH da zur arbeit gefahren bin. aber anscheinend war es ein Tag, wo mein Vater mich zur arbeit gefahren hat un selber geblitzt worden ist...

    Jetzt habe ich demnächst nen Termin bei meinem Antwalt und würde gerne wissen wie wir vorgehen sollten. Mein Anwalt soll mir nichts vom pferd erzählen.

    zweite Sache:

    in der akten einsicht stand folgendes:



    Datum: Bezeichnung
    09.10.2010 Datum der Ordnungswidrigkeit
    20.10.2010 Tatbestand erfasst
    20.10.2010 Bußgeld. Abgabe an BG-Stelle angeordnet
    20.10.2010 Verfahren angehalten



    Meine Frage: Wann verjährt nun die Ordnungswidrigkeit, weil ich bzw mein Vater habe kein Bußgeldbescheid nach hause geschickt bekommen.

    PS: Frohe Weihnachten und einen Guten Rutsch ins neue Jahr!

    LG Dirty Horrm

  15. #15
    lehevo

    AW: bin mit 60km/h zu schnell geblitz worden, was nun?

    Zitat Zitat von DirtyHorrm Beitrag anzeigen

    Auf dem Lichtbild bin NICHT ICH, sondern MEIN VATER zu sehen!!
    Tja, sowas kommt vor.



    in der akten einsicht stand folgendes:



    Datum: Bezeichnung
    09.10.2010 Datum der Ordnungswidrigkeit
    20.10.2010 Tatbestand erfasst
    20.10.2010 Bußgeld. Abgabe an BG-Stelle angeordnet
    20.10.2010 Verfahren angehalten
    Das sagt mir ehrlich gesagt nicht viel, ist m.E. auch nicht so interessant.
    Die erste Post habt ihr ja erst am 13.11. bekommen und danach den Anwalt eingeschaltet.


    Meine Frage: Wann verjährt nun die Ordnungswidrigkeit, weil ich bzw mein Vater habe kein Bußgeldbescheid nach hause geschickt bekommen.
    Da dein Vater ja "Täter" ist und er bereits einen Anhörungsbogen bekommen hat, wurde die Verjährung mit Anordnung der Anhörung unterbrochen und die 3 Monate haben von vorn angefangen.
    Ich gehe mal davon aus, dass der Anhörungsbogen vor dem 13.11. datiert ist.
    Das Datum + 3 Monate, also irgendwann im Februar wäre es verjährt.
    Sieht nicht gut aus für deinen Vater.

    Trotzdem euch auch Frohe Weihnachten und einen Guten Rutsch ins neue Jahr.

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